In der letzten Woche musste sich der AWD laut einem Bericht des Handelsblatt vor dem Landgericht Hannover bezüglich der Klärung der Unabhängigkeit geschlagen geben. Im Urteil des Landgerichts heißt es, dass der AWD nicht unabhängig ist und deshalb nicht mehr mit der Bezeichnung „unabhängig“ werben darf. Die Anwälte des AWD haben jedoch bereits angekündigt in Berufung zu gehen, das Urteil sei aber vorläufig vollstreckbar.
Doch wie kam es zu diesem Urteil. Grund allen Anstoßes war im Jahr 2007 die Übernahme des AWDs durch die Swiss Life. Die Swiss Life ist ein schweizerisches Versicherungsunternehmen, das selbst auch in Deutschland auf dem Altersvorsorgemarkt (Riester Rente, Rürup Rente, private und betriebliche Altersvorsorge) tätigt ist. Durch diese Übernahme entfachte in der Branche eine heftige Diskussion, ob tatsächlich noch eine unabhängige Beratung durch die Mitarbeiter des AWD gewährleistet werden könne. Denn durch den neuen Eigentümer könnte doch sehr schnell ein Interessenskonflikt entstehen. Zwar behauptete der AWD in der Folgezeit, dass die Mitarbeiter bei der Wahl Ihrer Produktempfehlungen weiterhin völlig unabhängig und neutral am Marktagieren können, doch war dies für Branchenkenner nur wenig glaubhaft, denn in einem klassischen Strukturvertrieb, können die Mitarbeiter nur sehr selten völlig unabhängig agieren.
Um dies zu klären verklagte die DVAG, ebenfalls ein großer Finanz-Strukturvertieb, den AWD. Denn durch die Übernahme der Swiss Life sei die Werbung als „unabhängiger Finanzoptimierer“ für den Endverbraucher irreführend. Und dies mit Erfolgt. Denn in dem bekanntgeworden Urteil, kommen die Richter des Landgerichts Hannover zu dem Ergebnis, dass der AWD aufgrund der wirtschaftlichen Zuordnung zur Swiss Life nicht mehr unabhängig ist. Zwar wird der AWD in Berufung gehen und versuchen, dass Urteil umzukehren, doch ist bis dahin das Urteil vorläufig vollstreckbar.
Gegen eine Sicherheitsleistung von 3 Millionen Euro, kann die DVAG die Vollstreckung des Urteils verlangen. Dies würde dann für den AWD die Konsequenz haben, dass auf der Internetseite des Unternehmens mit einer Frist von einem Monat das Wort „unabhängig“ aus dem Werbeauftritt gestrichen werden muss. In den sonstigen Werbemitteln innerhalb von 3 Monaten. Kommt der AWD dieser Auflage nicht nach, droht eine Strafe von bis zu 250.000 Euro.
Man darf nun also gespannt sein, ob die DVAG auf Durchsetzung des Urteils pochen und die Sicherheitsleistung von 3 Millionen erbringt und wie das Urteil in der eingelegten Berufung ausfallen wird.

Juli 11th, 2009 at 14:06
cooler Blog, schau gern wieder vorbei!
Juli 31st, 2009 at 08:23
Schade, dass ich Euren Blogg erst heute entdeckt habe