27
Jan
stored in: Versicherungslexikon and tagged:
Seit dem 01.01.2009 gibt es in Deutschland die Abgeltungssteuer. Durch die Abgeltungssteuer werde alle Kapitalerträge pauschal mit 25% besteuert zzgl des Solidaritätszuschlag und einer eventuellen Kirchensteuer. Versicherungsverträge unterliegen allerdings nicht der Abgeltungssteuer.
Wer sich also für den Abschluss einer Rürup Rente, einer Riester Rente oder einer sonstigen privaten oder betrieblichen Altersvorsorge entscheidet, muss keine Abzüge durch die Abgeltungssteuer befürchten. Allerdings werden im Falle der Rürup- und Riester Rente die Rentenleistungen später nachgelagert besteuert.

Februar 24th, 2010 at 15:16
Ich war schon lange auf der Suche nach Berichten darüber und hatte zu diesem Thema schon unzaehlige Berichte vor Augen. Aber das Suchen scheint mitunter noch lohnenswert. Umso erfreulicher, dass es Seiten wie diese zu finden gibt, die dem Thema scheinbar weitaus informativer gesonnen sind.