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	<title>Versicherungswissen Online &#187; Versicherungsnews</title>
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	<description>Versicherungsexperten bloggen Ihr Fachwissen!</description>
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		<title>Kostenausgleichungsvereinbarung vor Gericht!</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Sep 2010 10:32:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>koehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsnews]]></category>

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		<description><![CDATA[Im August wurde vor dem Landgericht Rostock folgender Fall verhandelt (Aktenzeichen 10 O 137/10)!
Ein 24jähriger Jungunternehmer hatte über einen Bekannten eine fondsgebundene Lebensversicherung für den Aufbau der eigenen Altersvorsorge bei der Prisma Life abgeschlossen. Die Prisma Life AG hat ihren Firmensitz in Liechtenstein und bietet auf dem deutschen Versicherungsmarkt eine &#8220;Nettopolice&#8221; an. Bei einer Nettopolice [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im August wurde vor dem Landgericht Rostock folgender Fall verhandelt (Aktenzeichen 10 O 137/10)!</p>
<p>Ein 24jähriger Jungunternehmer hatte über einen Bekannten eine fondsgebundene Lebensversicherung für den Aufbau der eigenen Altersvorsorge bei der Prisma Life abgeschlossen. Die Prisma Life AG hat ihren Firmensitz in Liechtenstein und bietet auf dem deutschen Versicherungsmarkt eine &#8220;Nettopolice&#8221; an. Bei einer Nettopolice werden keine Abschluss- und Vertriebskosten kalkuliert. Dadurch ist die Ablaufleistung im Vergleich zu gezillmerten Tarifen höher. Um den Aufwand des Vermittlers zu entschädigen wird eine &#8220;Kostenausgleichungsvereinbarung&#8221; geschlossen!</p>
<p>In dem oben genannten Fall wurden dem Jungunternehmer bei Vertragsabschlussabschluss zwei Verträge zu Unterschrift vorgelegt. Zum einen war dies der Antrag für die fondsgebundene Lebensversicherung und eben diese Kostenausgleichungsvereinbarung. In der Kostenausgleichungsvereinbarung wurde festgehalten, dass die entstehenden Abschluss- und Vertriebskosten über eine Laufzeit von 48 Monaten zu entrichten sind. In diesem Fall waren dies immerhin stolze 8.452,32 Euro. Beide Verträge wurden vom Kunden unterschrieben.</p>
<p>Nach jedoch nur drei Monaten wurde der Vertrag vom Kunden gekündigt. Die Versicherung akzeptierte zwar die Kündigung der fondsgebundenen Lebensversicherung forderte jedoch den Kunden auf, die Abschluss- und Vertriebskosten weiterhin zu bezahlen. Und sollte er dabei mit zwei Raten in Verzug geraten, so würde die Versicherung die noch offene Forderung zur einmaligen Zahlung fällig stellen.</p>
<p>Der Kunde weigerte sich dennoch die Zahlung zu leisten und wurde in Folge von der Prisma Life vor dem Landgericht Roststock zur Zahlung der Forderung verklagt.</p>
<p>Und siehe da, die Richter entschieden zu Gunsten des Beklagten und erklärten die von der Prisma Life geschlossene Kostenausgleichungsvereinbarung als nichtig, da diese den §169 Abs. 5 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetztes umgeht. Dort steht nämlich geschrieben: &#8220;Die Vereinbarung eines Abzugs für noch nicht getilgte Abschluss- und Vertriebskosten ist unwirksam.&#8221;</p>
<p>Selbstverständlicher Weise hatte das Versicherungsunternehmen Berufung eingelegt, so dass dieser Fall inzwischen das Oberlandesgericht Rostock beschäftigt. Es bleibt abzuwarten wie die Richter hier den Fall beurteilen.</p>
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		<title>Da hat sich die AXA wohl verkalkuliert!</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Apr 2009 08:55:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>koehler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Versicherungsnews]]></category>

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		<description><![CDATA[Gestern muss ich im Versicherungsjournal lesen, dass die AXA ihre liebgewonnenen und in der Presse in den höchsten Tönen gelobten TwinStar Produkte zum 01. Mai 2009 für das Neugeschäft schließen wird. Nanu habe ich mir bei dieser Headline gedacht. Was ist denn da passiert? Hat sich die AXA vielleicht auch mit Anleihen auf nicht werthaltige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern muss ich im Versicherungsjournal lesen, dass die AXA ihre liebgewonnenen und in der Presse in den höchsten Tönen gelobten TwinStar Produkte zum 01. Mai 2009 für das Neugeschäft schließen wird. Nanu habe ich mir bei dieser Headline gedacht. Was ist denn da passiert? Hat sich die AXA vielleicht auch mit Anleihen auf nicht werthaltige Immobilien verkalkuliert? Doch weit gefehlt. Der AXA geht es nach wie vor sehr gut. Nur haben die turbulenten Börsenentwicklungen in den letzten Monaten dazu geführt, dass die Kosten für die ausgesprochenen Garantien in der TwinStar Produktfamilie wesentlich höher ausfallen als bei Markteinführung geplant. Deshalb reagiert die AXA nun zum 01. Mai 2009.</p>
<h3>Keine Auswirkung für Bestandskunden!</h3>
<p>Die bisher abgeschlossenen Verträge bleiben von der Änderung jedoch unberüht. Auch die ausgesprochenen Garantien werden nicht angepasst, obwohl die AXA keine Möglichkeit hat, die Kosten für die höhere Sicherungsmaßnahme an den Kunden weiterzugeben. Dies ist auch gut so, denn wenn sich einer der größten Versicherungskonzerne weltweit bei der Produktkalkulation vertut, dann darf dies nicht zum Nachteil des Kunden gereicht werden. Durch dieses Vorgehen und auch die öffentlichen Stellungnahmen beweist die AXA jedoch auch, dass Sie für alle Kunden eine verlässliche <a href="http://www.netcheck24.de/versicherung.htm" target="_blank">Versicherung</a> ist.</p>
<h3>Neues Produkt in der Konzeption!</h3>
<p>Da jedoch sowohl die Vermittlerschaft wie auch viele Kunden die Vorzüge der TwinStar Produkte liebgewonnen haben, wird die AXA  in naher Zukunft eine geänderte Variante der TwinStar-Produkte auf den Markt bringen. Mit Sicherheit werden dann aber die Kosten für den Kunden höher ausfallen als bei der ersten Produktgeneration. Man darf also gespannt sein, wie die AXA den Spagat zwischen Garantierente und Kostendruck in der zweiten Runde lösen wird.</p>
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