Seit 2008 gibt es neben der normalen Steuernummer auch noch die Steuer-Identifikationsnummer. Bisher hatte ich diese Nummer lediglich in meinem Versicherungsordner abgelegt, da diese für die Abgabe meiner Steuererklärung nicht gefordert wurde. Vielleicht haben Sie sich auch schon gefragt, wofür man diese Nummer eigentlich benötigt. Falls ja, dann lesen Sie doch einfach mal weiter.
Mir wurde das klar, als ich heute ein Schreiben meiner Krankenversicherung erhalten habe, die mir mitteilte, dass zu meinem Vertrag noch eine Angabe fehlen würde. Als ich diesen Betreff las, dachte ich mir zunächst: Krankenversicherung? Habe ich 2002 abgeschlossen, was sollte da denn fehlen.
Doch nach ein paar Zeilen kam dann schon die Lösung. Die Steueridentifikationsnummer liegt noch nicht vor! Ah dachte ich, da war doch mal was und habe meinen Versicherungsordner aus dem Regal geholt.
Denn im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetztes wurde beschlossen, das Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich stärker begünstigt werden als dies bisher der Fall war. Damit ich diese Beiträge auch steuerlich gelten machen kann, bzw. diese vom Finanzamt anerkannt werden, muss meine Krankenversicherung jedes Jahr eine entsprechende Meldung an die “Deutsche Rentenversicherung Bund” melden. Diese wiederum stellen die Daten über die sogenannte ELSTAM-Datenbank der Finanzverwaltung zur Verfügung. Finanzämter und Arbeitgeber können dann hier die entsprechenden Daten abrufen.
Wichtig ist dieses Vorgehen, da nicht immer der komplette Krankenversicherungsbeitrag steuerlich angesetzt werden kann. Im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes wurde zur Vereinheitlichung entschieden, dass gesetzliche Basisleistungen steuerlich geltend gemacht werden können. Leistungen wie 2-Bettzimmer oder Chefarztbehandlung werden herausgerechnet. Da man selbst jedoch nicht weis, welcher Beitragsanteil auf diese Leistungen entfällt, ist es wichtig, dass hier eine separate Meldung erfolgt.
Falls Sie von Ihrem Krankenversicherungsunternehmen noch nicht angeschrieben wurden, sollten Sie auf jeden Fall prüfen, ob die Steuer-Identifikationsnummer schon vorliegt. Denn zuviel Steuern zahlt ja keiner gerne.
