Schon im Juni 2008 wurde das Eigenheimrentengesetz beschlossen. Neben dem Berufseinsteigerbonus und der Erweiterung des geförderten Personenkreises der Riester Rente, ist das zentrale Thema dieses Gesetzes die Förderung von Wohneigentum. Deshalb wurde von der Branche auch sehr schnell der Begriff Wohn-Riester erfunden. Wohn-Riester bietet nun die Möglichkeit Geld aus einem bestehenden Riestervertrag zu entnehmen und als Eigenkapital für den Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie einzusetzen. Diese Verwendung erfolgt prämienunschädlich. Verkauft man das Objekt allerdings nach kurzer Zeit wieder, muss man das eingesetzt Kapital entweder für ein neues Immobilienprojekt verwenden oder wieder in einen Riestervertrag einbezahlen. Geschieht dies nicht, so führt der Verkauf des selbstgenutzten Objektes nachträglich zu einer prämienschädlichen Verwendung.
Seit November 2008 können nun auch Bausparkassen und Banken riestergeförderte Produkte anbieten. Neben klassischen Bausparverträgen, werden auch zertifizierte Darlehensverträge und Zwischenfinanzierungen durch Riesterzulagen gefördert.
Allerdings können die Mittel im Rahmen von Wohn-Riester nur für Objekte eingesetzt werden, die nach dem 01. Januar 2008 erworben oder gebaut wurden. Eine Ausnahme gibt es nur für die Rückführung eines offenen Darlehens zu Beginn der Rentenphase. Möchte man dies über eine Entnahme aus einem Riestervertrag tilgen, so ist dies auch für Objekte möglich, die vor dem 01. Januar 2008 erworben wurden.
Grundsätzlich ist Wohn-Riester wohl eine interessante Möglichkeit um schon während des Arbeitslebens von der Riesterförderung zu profitieren. Allerdings sind die Regelungen für den Fall eines Verkaufes und der Versteuerung im Rentenalter doch sehr kompliziert. Es bleibt also abzuwarten, wie stark sich Wohn-Riester durchsetzen wird.
