Die Nürnberger Lebensversicherung veröffentlichte in einer Pressemitteilung, dass die Überschussbeteiligung für alle Lebens- und Rentenversicherungstarife grundsätzlich auch für das Jahr 2011 auf dem Niveau von 2010 liegen werden.

Trotz schwieriger Marktbedingungen wird die Gesamtverzinsung der Sparanteile für Renten- und Lebensversicherungsverträge weiterhin bei 4,0% liegen. Die Gesamtverzinsung setzt sich aus dem Garantiezins und dem Zinsüberschuss zusammen. Der aktuelle Garantiezins liegt derzeit bei 2,25% und bezieht sich auf den Sparanteil.

Leider repräsentiert der Sparanteil nicht den kompletten monatlichen Beitrag den ein Versicherungsnehmer aufwendet, da der Beitrag um Verwaltungs- und anteilige Vertriebskosten reduziert wird. Der dann verbleibende Betrag wird als Sparanteil bezeichnet.

Geht man von einem Kostenfaktor in Höhe von 5% aus und einem monatlichen Bruttobeitrag von 100 Euro, so würde der Sparanteil bei 95 Euro liegen. Die Nettorendite auf die eingesetzten 100 Euro würde bei einer Überschussverzinsung in Höhe von 4% in diesem Beispiel auf 3,84% sinken.

Für Rentenversicherungsverträge, die sich schon in der Auszahlungsphase befinden kann die Nürnberger Lebensversicherungsgesellschaft die Gesamtverzinsung ebenfalls konstant bei 4,25% für das Jahr 2011 zusagen. Damit bleiben die monatlichen Rentenzahlungen unverändert.

Die Nürnberger Lebensversicherung liegt mit einer Gesamtverzinsung von 4,00% im Mittelfeld der deutschen Lebens- und Rentenversicherungsunternehmen. Denn teilweise werden noch Gesamtverzinsungen angeboten die deutlich über 4,0% liegen.

Trotzdem handelt es sich bei der Nürnberger Lebensversicherung um ein sehr solides Versicherungsunternehmen. Dies wird auch regelmäßig von unabhängigen Ratingagenturen wie Standard & Poor´s, Fitch oder auch Morgen & Morgen bestätigt.

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Für gesetzlich Krankenversicherte wird es ab Januar 2011 wieder teurer. Denn der Gesetzgeber hat beschlossen, dass der Beitragssatz nun doch wieder von 14,9% auf 15,5% steigen wird.

Die Änderung tritt zum 01. Januar 2011 in Kraft, so dass die meisten Arbeitnehmer zu Beginn des Jahres etwas weniger Geld von Ihrem Arbeitgeber überwiesen bekommen. Zwar wird im gleichen Reformentwurf die Beitragsbemessungsgrenze von 45.000 Euro auf 44.550 Euro sinken, doch kann dies den Anstieg von 0,6% Prozentpunkten nicht ausgleichen. Zumal nur wirklich hohe Einkommen von der Reduzierung der Beitragsbemessungsgrenze profitieren.

Hier ein paar Zahlenbeispiele:
Durch die Erhöhung steigt der Höchstbeitrag zur GKV auf 575,44 Euro an. Bisher lag der Höchstbeitrag bei 558,75 Euro. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von 2,99%.

Hinzu kommt ja noch der Beitrag für die Pflegeversicherung in Höhe von 72,39 Euro bzw. 81,68 Euro für Kinderlose, ab Vollendung des 23. Lebensjahr.

Ein gutverdienender Single ohne Kinder bezahlt ab Januar 2011 für den gleichen Versicherungsschutz immerhin sage und schreibe 657,12 Euro.

Unberücksichtigt bei dieser Höchstbeitragsberechnung ist ein eventueller Zusatzbeitrag der Krankenkasse. (Der Zusatzbeitrag ist ab 2011 nicht mehr wie bisher auf 1% des beitragspflichtigen Bruttoeinkommens begrenzt.)

Überschreitet dieser oben genannte Single im Jahr 2010 oder 2011 erstmals die Jahresarbeitsentgeltgrenze so hat er nun schon die Möglichkeit nach einem Jahr in die private Krankenversicherung zu wechseln, da zum Januar 2011 die 3-Jahresfrist aus dem Jahre 2007 wieder abgeschafft wurde.

Alles in allem geht der Trend im deutschen Gesundheitswesen unaufhaltsam weiter. Die Kosten steigen von Jahr zu Jahr, die Leistungen bleiben auf gleichen Niveau oder werden teilweise sogar reduziert. Da stellt sich vielen doch die Frage, wo das Ende soll. Eine Antwort muss man ohne Glaskugel jedoch schuldig bleiben.

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Am 17. Dezember hat nun auch der Bundesrat die neue Gesundheitsreform beschlossen. Das Gesetz tritt zum 31.12.2010 in Kraft und bringt auch eine große Erleichterung beim Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung.

Denn mit dem neuen Gesetz fällt die im Jahr 2007 eingeführte 3-Jahresfrist. In der Vergangenheit musste ein Arbeitnehmer drei Jahre in Folge die Jahresarbeitentgeltgrenze überschreiten, um dann als freiwilliges Mitglied das Wechselrecht zu einer privaten Krankenversicherung zu erhalten.

Ab dem 1. Januar ist nur noch ein Jahr notwendig. Wer also im Jahr 2010 mit seinem Bruttoeinkommen mehr als 49.950 Euro verdient hat, kann ab dem Januar entscheiden, ob er der gesetzlichen Krankenversicherung weiterhin treu bleibt oder doch lieber das bessere Leistungsniveau einer privaten Krankenversicherung in Anspruch nimmt.

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen werden Ihre Mitglieder voraussichtlich erst Mitte Januar über den Statuswechsel von Pflichtmitglied auf freiwilliges Mitglied informieren. Trotzdem ist ein Versicherungsbeginn zum 01. Januar ohne Probleme möglich, da GKV-Versicherte innerhalb von 2 Wochen ab Zugang des Schreibens die Möglichkeit haben sich rückwirkend zum 1. Januar zu versichern.

Trotz der neu gewonnenen Freiheit, sollte man gut überlegen, ob ein Wechsel von der GKV in die PKV stattfinden soll. Als Familienvater muss man berücksichtigen, dass die PKV keine kostenlose Familienversicherung kennt. So muss man unter Umnständen auch eine Beitragszahlung für Kinder oder die Ehefrau mit einkalkuliert.

Dennoch ist wohl jedem klar, das wenn man die Kosten einmal vernachlässigt, die GKV in Sachen Leistung der PKV nur sehr schwer das Wasser reichen kann.

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18
Dez

Heute hatte ich ein nettes Schreiben der Canada Life im Briefkasten. Herr Soboll Hauptbevollmächtiger der Canada Life in Deutschland bedankt sich mit diesem Schreiben bei seinen Vertriebspartnern für die letzten 10 Jahre. Denn solange ist die Canada Life nun schon auf dem deutschen Versicherungsmarkt aktiv. Und ich muss wirklich sagen, dass ich nach wie vor von der Produktqualität der Canada Life überzeugt bin.

Denn als einzige Gesellschaft, die dem britischen LV-Sektor zugeordnet wird, hatte die Canada Life Mitte 2010 mit der Meldung überrascht, dass durch ein geändertes Kalkulationsverfahren die Ablaufleistungen der Verträge erhöht werden konnten. Das freut doch nicht nur mich als Vermittler, sondern natürlich auch meine Kunden. Und die dankten es dann sowohl mir als auch der Canada Life mit entsprechenden Vertragsabschlüssen.

Als Anlage zu diesem kleinen Dankesschreiben, war eine Pressemappe mit Artikeln renommierte Fachzeitschriften enthalten. Es war sehr interessant zu lesen, was die Fachrresse die letzten 10 Jahre zu berichten hat und wie gut die Canada Life nach wie vor aufgestellt ist.

Es zahlt sich eben doch aus, wenn ein Versicherungsunternehmen mit innovativen Produkten aufwarten kann.

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30
Nov

Seit 2010 ist nun jeder Autofahrer verpflichtet seine Reifenwahl der Witterungslage anzupassen. Heißt im Klartext, wenn es draußen glatt ist und die Straßen schneebedeckt sind, sollten Winterreifen am Auto montiert sein.

Ist dies nicht der Fall und man kommt in eine Polizeikontrolle, so wird ein Bußgeld fällig. Der Gesetzgeber hat dass Bußgeld für die Winterreifenpflicht in zwei Stufen unterteilt. Wird man bei Schnee, Eis oder Matsch mit Sommerreifen erwischt zahlt man 40 Euro. Und bei einer Verkehrsgefährdung werden sogar 80 Euro fällig. Und zusätzlich bekommt man auch noch zwei Punkte auf das Konto in Flensburg gutgeschrieben.

Winterreifenmuffel sollten sich also gut überlegen, ob es sich tatsächlich lohnt auf die Anschaffung entsprechender Winterreifen zu verzichten. Denn hält der Winter lange an, so ist die Gefahr erwischt zu werden auch entsprechend höher.

Neben der eigenen Sicherheit sollte man aber auch berücksichtigen, dass die vorgeschriebene Winterreifenpflicht Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hat. So kann der Kaskoversicherer einen Teil der Leistung verweigern, weil ein Autofahrer ohne Winterreifen sich nicht auf die winterlichen Wetterbedingungen eingestellt hat. In diesem Fall kann die Versicherung dem Versicherungsnehmer ein grob fahrlässige Verhalten unterstellen und damit den Versicherungsschutz zum Teil aushebeln. Und auch der KfZ-Haftpflichtversicherer kann den Fahrer in Mithaftung nehmen, wenn ein Unfall auf falsche Reifen zurückzuführen ist.

Deshalb sollte man im Winter nicht an der falschen Stelle sparen und rechtzeitig Winterreifen kaufen und aufziehen. So kann man getrost jeder Polizeikontrolle entgegensehen und sollte dennoch mal etwas passieren, genießt man vollen Versicherungsschutz.

In diesem Sinne, unfallfreie Fahrt!

Heute hat uns eine interessante Frage zum Bürgerentlastungsgesetz erreicht. “Wir wirken sich eigentlich Beitragsrückerstattungen auf die steuerliche Abzugsfähigkeit meiner Krankenversicherungsbeiträge aus?”

Die Antwort ist recht einfach und dennoch möchten wir das Thema etwas ausführlicher beleuchten. Am 10.07.2009 hatte der Bundesrat dem Gesetzentwurf zum Bürgerentlastungsgesetz zugestimmt. Um die Bürger finanziell weiter zu entlasten wurde beschlossen das Beiträge zur Krankenversicherung ab 2010 steuerlich wesentlich stärker berücksichtigt werden, als dies bisher der Fall war.

Bisher wurden Krankenversicherungsbeiträge im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Arbeitnehmer konnten hier jedoch maximal einen Betrag von 1.500 Euro pro Jahr geltend machen. Wer die Versicherungsbeiträge komplett selbst getragen hatte (Bsp.: Selbständige) konnte einen Betrag von 2.400 Euro steuerlich absetzen. Mit diesen Summen konnten gutverdienende Arbeitnehmer jedoch nur einen Bruchteil der gezahlten Krankenversicherungsbeiträge von der Steuer absetzen.

Seite 2010 gibt es für die Krankenversicherung nun keine fixe Grenze mehr, die Abzugsmöglichkeiten sind nun wie folgt formuliert:

“Ab 2010 werden alle Beiträge des Steuerpflichtigen für sich oder eine ihm gegenüber unterhaltsberechtigte Person (z. B. seinen Ehegatten sowie seine Kinder) zu einer Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung berücksichtigt. Einen Höchstbetrag gibt es nicht, so dass alle vom Steuerpflichtigen tatsächlich aufgewandten Beiträge als Sonderausgaben angesetzt werden können.”

Und der Knackpunkt bezüglich der oben gestellten Frage ist hier das Wort “tatsächlich”. Denn erhält man eine Beitragsrückerstattung, weil man für einen bestimmten Zeitraum gegenüber der privaten Krankenversicherung leistungsfrei geblieben ist, so bekommt man ja einen Teil des zuvor tatsächlich bezahlten Beitrags wieder gutgeschrieben.

Und hier nun die Antwort auf die Frage: Die Beitragsrückerstattung (=Gutschrift) mindert den steuerlich möglichen Abzugsbetrag im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetz.

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16
Nov
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Nach über zwanzig Jahres ist es mal wieder an der Zeit genau nachzuzählen. Und 2011 wird das in ganz Europa getan. Das Stichwort ist “Zensus 2011″.

Allerdings unterscheidet sich die für 2011 angekündigte Zählung doch sehr stark von der 1987 in den alten Bundesländern durchgeführten Volkszählung (In den neuen Bundesländern wurde übrigens zuletzt 1981 gezählt!)

1987 wurde eine umfassende Befragung aller Personen und Haushalte vorgenommen. 2011 werden in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Daten durch vorhandene Verwaltungsregister ermittelt und nur etwa jede zehnte Person interviewt.

Da es in Deutschland derzeit noch kein Register gibt, das die von der EU geforderten Daten zu Gebäuden und Wohnungen enthält, müssen diese Daten bis zum 9. Mai 2011 noch ermittelt werden.

So habe ich im November einen Brief vom statistischen Landesamt BW erhalten. Dieser ging an alle Eigentümer(innen) und Verwalter(innen) von Gebäuden und Wohnungen in Baden Württemberg.
Die Teilnahme Deutschland begründet Frau Dr. Carmina Brenner (Unterzeichnerin des Briefes) als besonders wertvoll, da die ermittelten Daten als Grundlage für eine Vielzahl politischer und wirtschaftlicher Planungen und Entscheidungen dienen können.

Nun gut, dann werde ich wohl meiner Pflicht als ordentlicher Bundesbürger nachkommen und die geforderten Daten zu Verfügung stellen. Denn wie ich dem vorausgefüllten Fragebogen entnehmen konnte, weis dass statistische Landesamt eh schon wo ich wohne und wie viele Immobilien ich besitze.

Und da mir Frau Brenner zusichert, dass meine gemachten Angaben geheim gehalten werden bin ich doch gerne bereit noch ein paar zusätzliche Fragen zu beantworten;-)

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Focus Money hatte am 08. November 2010 als Top-Story einen Bericht zur Riester Rente gebracht. Darin wurde unter anderem aus einer aktuellen Studie der Uni Freiburg zitiert.

Laut aktuellem Studienergebnis schenkten die Riestersparer im Jahr 2007 dem Staat sage und schreibe 977 Millionen Euro. Denn dieser Betrag an staatlichen Riesterzulagen wurde nicht abgerufen. Die Studie nennt hier das Jahr 2007, da für dieses Jahr auch nachträglich keine Zulage mehr beantragt werden kann und somit die Zahlen verlässlich sind.

Doch warum wurden diese Zulagen nicht abgerufen? Zum einen, weil ein Teil der Riestersparer es einfach versäumt hatten, den Antrag fristgerecht zu stellen und zum anderen weil nicht immer der volle Mindesteigenbeitrag in den Riestervertrag eingespart wurde.

Aber der Reihe nach.
Damit die Riesterzulage von der ZfA (Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) auf den individuellen Riestervertrag gutgeschrieben werden kann, muss der Sparer zunächst den Zulagenantrag stellen. Bei Altverträgen, die in den Jahren 2002 bis 2004 abgeschlossen wurde, musste dieser Antrag noch jedes Jahr aufs Neue gestellt werden. Seit 2005 gibt es den Dauerzulagenantrag. Doch trotz Dauerzulagenantrag wurden im Jahr 2007 664 Euro nur deshalb nicht gutgeschrieben, weil schlicht und einfach kein Antrag gestellt wurde.

Die restlichen 313 Millionen Euro ergaben sich aus anteiligen Zulagenkürzungen. In diesen Fällen wurde zwar der Zulagenantrag fristgerecht gestellt, jedoch entsprach die monatliche Beitragszahlung nicht dem geforderten Mindesteigenbeitrag. Im Jahr 2007 musste man um die volle Zulage zu erhalten mindestens 3% des Bruttovorjahreseinkommens in einen geförderten Riestervertrag einbezahlen. Wer diese Mindestvorgabe nicht erfüllt, erhält auch nur eine anteilige Zulagenzahlung.

Beide Fälle hätten Riestersparer vermeiden können. Den deutschen Finanzminister wirds freuen. Drum sollte jeder der eine Riester Rente abgeschlossen hat sich vielleicht zum Jahresende einen gelben Post-It mit zwei Stichwörten in die Wiedervorlage legen: 1. Zulagenantrag gestellt? 2. Beitragszahlung noch ausreichend?

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Die Stuttgarter Lebensversicherung bietet mit Protekt 5 einen Sicherheitsbaustein für all jene Kunden an, die Angst haben, aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, den monatlichen Versicherungsbeitrag nicht mehr tragen zu können.

Wenn man sich mal die Zahlen im Bereich der geförderten Riester Rente anschaut, könnte das vielleicht für einen Teil der Kunden eine Lösung sein. Denn 8 Jahre nach Einführung der Riester Rente haben bisher nur 14 Millionen der etwa 40 Millionen Förderberechtigten einen Riestervertrag abgeschlossen.

Bei manchen mag vielleicht die finanzielle Situation einen Abschluss verhindern, für ein paar wenige wird sich aufgrund einer zu kurzen Laufzeit die Riester Rente nicht mehr lohnen. Beim Großteil der 26 Millionen Deutschen ohne Riestervertrag muss es aber noch weitere Gründe geben.

Einer dieser Gründe kann zum Beispiel die oben genannte Angst vor einer Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit sein. Wer sich von der Stuttgarter beraten lässt hat nun die Möglichkeit durch einen Zusatzbaustein zumindest dieses Risiko zu mindern.

Denn für alle Produkte der 3. Schicht wie auch die Basis- und Riester-Rente wird Protekt 5 angeboten.

Hier die Higlights von Protekt 5 in aller Kürze:
- Der zusätzliche Versicherungsschutz kostet nur ca. 5% der monatlichen Beitragssumme. (Bsp. Schöpft man als Lediger die Maximalförderung der Riester Rente (2.100 € ./. 154 Grundzulage) aus so würde man zur Absicherung des montalichen Beitrags in Höhe von 162,17 € eine zusätzliche Prämie von ca. 8,11 Euro bezahlen.)
- Mit dieser Prämie werden Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit gleichzeitig abgesichert!
- Der Baustein wird auch für Selbständige angeboten die beispielsweise eine Basisrente abschließen!
- Es fallen keine Gesundheitsfragen an, wenn der abzusichernde Beitrag 750 Euro pro Monat nicht übersteigt.

Für alle jene die Angst vor Arbeitslosigkeit haben, oder auf Grund des Gesundheitszustandes keine separate BU/EU-Versicherung abschließen können, ist der Sicherheitsbeistein der Stuttgarter unter Umständen interessant. Allerdings sollte man vor einem Abschluss gut abwägen, ob die Kosten das Risiko wirklich aufwiegen.

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07
Okt

Die von einem Rentner eingereichte Verfassungsbeschwerde zur Sozialversicherungspflicht bei einer privaten Direktversicherung wurde nun vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden.

Der Rentner hatte gegen ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) Beschwerde eingelegt, da hier die Rechtsauffassung vertreten wurde, dass auch dann Krankenversicherungsbeiträge auf die Leistungen einer Direktversicherung anfallen, wenn der Arbeitnehmer diese nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben privat weitergeführt hat.

Bisher haben Krankenkassen immer auch auf den Teil der Leistungen, die vom ausgeschiedenen Arbeitnehmer durch private Beitragszahlungen entstanden sind Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben. Dieses Vorgehen ist zwar auf allgemeines Unverständnis gestoßen, wurde aber dennoch immer wieder vor Gericht bekräftig; zuletzt dann sogar vom Bundessozialgericht.

Doch nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und das bisherige Vorgehen der gesetzlichen Krankenkassen als einen “intensiven” Verstoß gegen den Gleichheitssatz festgestellt.

Zwar bestätigt das Bundesverfassungsgericht, dass die Beitragserhebung auf Leistungen, die im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge erhoben werden weiterhin Rechtens sind. Auch dann wenn der Arbeitnehmer die Direktversicherung durch eine Gehaltsumwandlung finanziert. Begründung: In diesem Fall genießt der Arbeitnehmer ja auch die steuerlichen Vorteile sowie die Sozialversicherungsersparnis!

Sobald der Arbeitnehmer die Direktversicherung nach dem Ausscheiden aber privat weiterfinanziert, dürfen die Krankenkassen auf die Leistungen die durch dieser Beitragszahlung entstehen zukünftig keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr erheben. Begründung: In diesem Fall besteht kein Unterschied mehr zu den Leistungen einer privaten Lebensversicherung. Und auf diese Verträge werden keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge erhoben.

Die Versicherungswirtschaft hat auch schon reagiert!Denn die meisten Versicherungsgesellschaften werden bei einer privat weiterfinanzierten Direktversicherung bei allen Leistungen (Kapitalabfindung oder Rentenzahlung) eine Aufteilung in “bAV finanziert” und “privat finanziert” vornehmen.

Durch dieses Urteil, macht es endlich wieder Sinn eine Direktversicherung auch privat weiterzuführen.

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